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Neuer Staatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbar



Das befürchtet der Lotto-Chef von Niedersachsen, Rolf Stypmann.

Wenn es nach seinen Vorstellungen gehen sollte, hatte man den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in zwei Teile aushandeln müssen. Einen Lotterie- und einen Sportwettenvertrag. Beide Verträge würden dann auf das jeweilige "echte" Suchtpotential ausgerichtet werden.

Zitat:

"einen für Sportwetten mit dem Label Sucht als Monopolbegründung und einen zweiten Lotterie-Vertrag mit der Begründung, Betrugsversuche zu verhindern"

Der jetzige Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat lediglich die Suchtbegründung als Vorlage, dass alleine nicht ausreichen wird.

Bei der jetzigen "schwachen" Begründung, könnten die Gericht, das Lotto-Monopol zerschlagen, was verheerende Auswirkungen auf die jeweiligen Lotteriegesellschaften hätte. Gegen die Übermacht internationaler Wettbewerber wäre man nicht mehr wettbewerbsfähig.

zudem soll der jetzige Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht EU-Rechtskonform sein. 


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