Sportwettenverbot für Hartz IV-Bezieher bleibt bestehen

  Das Amtsgericht Köln verkündete in einem heute ergangenen Urteil, dass in den Annahmestellen von WestLotto keine größeren Sportwetten von Spielern angenommen werden dürfen, die Hartz IV beziehen.   Voraus gegangenen war Folgendes: Ein privater Sportwettenanbieter mit Sitz auf Malta hatte Testkäufer in Annahmestellen von WestLotto geschickt, die sich wohl vor dem Verkäufer darüber unterhalten

Keine Sportwetten für Hartz IV Empfänger – Urteil ergeht am 5. Mai 2011

  Nach einer einstweiligen Verfügung war der WestLotto in NRW vom Landgericht Köln untersagt worden, Wettscheine an Personen zu verkaufen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen ständen. Hintergrund: Testkunden eines in Malta ansässigen Unternehmens hatten sich in einer Annahmestelle darüber unterhalten, dass sie sich ihren Wetteinsatz eigentlich gar nicht leisten können,