Glücksspielstaatsvertrag: Sportwetten mit Experimentierklausel

 

Gegen Mittag sah es noch so aus, als ob in den Verhandlungen in der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag, der bis Ende 2011 läuft, keine Einigung erzielt werden kann.

Jetzt stehen aber die Eckpunkte fest:

Ab 2012 sollen bundesweit Konzessionen für Sportwetten an sieben Anbieter vergeben werden. Dies zunächst für eine Testphase („Experimentierklausel“) von fünf Jahren. Die Konzessionsabgabe soll 16,66 Prozent des Spieleinsatzes betragen, über die Gewinnausschüttung werden die Anbieter selbst entscheiden dürfen.

Gegen in Deutschland illegale Sportwetten würden die Länder mit aller Konsequenz vorgehen, im äußersten Fall kann das sogar zum Entzug der Konzession führen.

Auch Werbung ist nicht unbegrenzt möglich: Gestattet ist sie für Banden- und Trikotwerbung, Nicht erlaubt ist sie für Fernsehwerbung rund um Sportsendungen. Bei Live-Fußballspielen soll es nur noch möglich sein, auf das Endergebnis zu wetten.

Auch für das Internetangebot von Online-Spielbanken wird es eine Testphase von fünf Jahren und eine zahlenmäßige Begrenzung der Anbieter geben. Angeboten werden dürfen nur Spiele, die es auch in realen, konzessionierten Spielbanken gibt.

Bis auf Schleswig-Holstein (hier war eine komplette Liberalisierung angestrebt worden) konnten sich wohl alle Ministerpräsidenten auf diesen Kompromiss einigen, so dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Unterzeichnung des Vertrages auf Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 kommen wird.

Das staatliche Lotto-Monopol wird erhalten bleiben.

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