Sind Lottoziehungen rechtswidrig?

Wie heute berichtet wird, könnte man die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen in Frage stellen, sie könnte nicht rechtmäßig sein.
Denn: Die öffentliche Ermittlung der Gewinnzahlen im TV könnte eine Anreizwirkung haben, was wiederum nicht mit der Suchtprävention vereinbar wäre.


Gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster vom 29. September soll auch die Werbung für den Jackpot sowie Hinweise auf die gemeinnützige Verwendung der Lotto-Einnahmen den geltenden Bestimmungen nicht genug Sorge tragen.


Hierbei handelt es sich jedoch wohl lediglich um eine Einschätzung im Rahmen eines Urteils zum Glücksspiel-Monopol, die derzeit keinerlei Auswirkungen hat. Ein Monopol, wie die Staatslotterie, sei auch dafür da, Spiellust einzudämmen, nicht die Menschen zum Spiel anzuregen, heißt es. Das wiederum stelle aber kein Verbot der Werbung dar.


Die Ziehung der Lottozahlen in der jetzigen Form findet seit 1965 statt, 2012 wird der Glücksspielstaatsvertag wieder überarbeitet.
Wir werden also wahrscheinlich weiterhin der Glücksfee beim Ziehen der Lottozahlen zusehen können!